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   OLG Schleswig, 30.01.2002 - 2 W 5/02   

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https://dejure.org/2002,3844
OLG Schleswig, 30.01.2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,3844)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.01.2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,3844)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 2 W 5/02 (https://dejure.org/2002,3844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuer; Lebensgefährte; Beschwerde

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stellung des Lebensgefährten im Betreuungsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 20; ; FGG § 69 g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20 § 69 g
    Keine entsprechende Anwendung des § 69 g I FGG auf Lebensgefährten und Verlobte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschwerderecht des Lebenspartner gegen Betreuerbestellung?

Verfahrensgang

  • AG Schleswig - 4 VIII P 3889
  • LG Flensburg - 5 T 328/01
  • OLG Schleswig, 30.01.2002 - 2 W 5/02

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 645
  • FGPrax 2002, 114
  • FamRZ 2002, 987
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 22.01.1998 - 4Z BR 1/98

    Beschwerderecht des Lebenspartners eines Betroffenen bei der Bestellung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2002 - 2 W 5/02
    Sie hat insbesondere keinen Anspruch darauf, selbst zur Betreuerin des Betroffenen bestellt zu werden (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1185).
  • OLG Oldenburg, 31.07.1996 - 5 W 127/96

    Beschwerderecht eines Lebenspartners gegen die Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2002 - 2 W 5/02
    § 69 g Abs. 1 FGG findet dagegen keine - entsprechende - Anwendung auf Lebensgefährten und Verlobte, die mit dem Betroffenen in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben (vgl. auch BayObLG aaO; OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 451).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 19 Wx 35/07

    Betreuungsanordnung: Beschwerderecht eines Lebensgefährten

    Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung, die keine allgemeine Beschreibung der Voraussetzungen der Beschwerdebefugnis enthält, sondern die in Betracht kommenden Beschwerdeführer durch eine ins einzelne gehende Aufzählung konkret bezeichnet, gehört die Lebensgefährtin eines Betroffenen nicht zum Kreis der Beschwerdeberechtigten (vgl. OLG Schleswig FPR 2002, 277; BayObLG a.a.O., OLG Oldenburg, NJW-RR 1997, 451; Kayser, a.a.O., § 69 g Rnr. 10 m.w.N.; Bienwald, 4. Aufl., § 69 g RNr. 15; Dammrau/Zimmermann, 3. Aufl., § 69 g FGG, Rnr. 24).
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